Bau- und Architektenrecht
Grundlage des Baurechts sind die Bauverträge, die der Besteller mit dem Bauunternehmer als Auftragnehmer abschließt.Gerade im Bau- und Architektenrecht ist es unerlässlich, frühzeitig die richtige Strategie und Taktik festzulegen, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Wann ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens sinnvoll? Besteht ein Anspruch auf Nachbesserung des Bauwerks oder Zurückbehaltung des Werklohns? Ist das Einschalten eines dritten Bauunternehmers zur Beseitigung eines Mangels berechtigt? Besteht ein Anspruch auf Abnahme des Bauwerks? Bereits diese beispielhafte Aufzählung zeigt, wie komplex diese Rechtsmaterie ist. Rechtsanwalt Redeker unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.