Forderungseinzug
Sie haben offene Forderungen gegenüber Ihren Kunden oder Lieferanten? Auf Ihre Mahnschreiben erfolgt keinerlei Reaktion? Nicht eingehaltene Zahlungsziele stellen heutzutage in der Wirtschaft bedauerlicherweise vielfach die Normalität dar.Für ein Unternehmen stellt sich in einer solchen Situation die Frage, welche Vorgehensweise gegenüber dem säumigen Kunden effektiv und zielführend ist. Erfahrungsgemäß reagieren Schuldner auf ein anwaltliches Aufforderungsschreiben prompt und lassen sich zu einer zeitnahen Begleichung der offenen Forderungen bewegen.
Beauftragt ein Unternehmen einen Rechtsanwalt mit dem Einzug seiner Forderungen können diese Kosten zudem als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzt verlangt werden. Gegebenenfalls machen wir Ihre Forderungen auch bundesweit gerichtlich geltend und ziehen diese anschließend bei Ihrem Schuldner ein.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der gerichtlichen Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen beim Schuldner sind wir in der Lage, Ihre Forderungen bestmöglich durchzusetzen. Zu unseren Leistungen gehört u. a. das gerichtliche Mahnverfahren, die Zahlungsklage sowie in der Zwangsvollstreckung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Pfändung bspw. von Arbeitseinkommen oder Bankkonten oder die Verwertung von Grundstücken des Schuldners.