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Gebühren

Jeder Anwalt muss in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Gebührensätzen, die abhängig vom Streitwert sind, abrechnen. Keinesfalls darf er diese Gebühren unterbieten oder gar kostenlosen Rechtsrat erteilen.

Die Kosten für die erste Beratung eines Verbrauchers betragen zwischen 10 Euro und höchstens 190 Euro netto. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer. Auch im Anschluss an die Erstberatung bleiben unsere Gebühren für Sie transparent. Gerne teilen wir Ihnen in einem kostenlosen persönlichen Vorgespräch die entstehenden Kosten unter Darlegung der jeweils einschlägigen Gebührensätze detailliert und nachvollziehbar mit. Rufen Sie uns einfach an.