Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst neben der Regulierung von Verkehrsunfällen auch die Beratung und Vertretung in Streitigkeiten, die nach dem Kauf eines Fahrzeugs entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen, insbesondere wenn der Verlust des Führerscheins droht.Die Vertretung nach einem Verkehrsunfall besteht darin, berechtigte Ansprüche des Geschädigten beispielsweise auf Reparatur- und Mietwagenkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld durchzusetzen und unberechtigte Forderungen des Unfallgegners abzuwehren.
Nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens entsteht oft Streit darüber, ob das Fahrzeug Mängel aufweist, die zur Nachbesserung, Schadenersatz, Minderung des Kaufpreises oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen. Hier vertritt Rechtsanwalt Scheffer als Schwacke-Vertragsanwalt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
In Bußgeldsachen drohen dem Betroffenen oftmals eine hohe Geldbuße und die Entziehung des Führerscheins. Hier prüft Rechtsanwalt Scheffer als Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Einsicht in die Akte beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Alkoholmessungen den konkreten Messverlauf auf seine Richtigkeit. Nicht selten werden hier Verfahrensfehler aufgedeckt, die zu einem deutlich niedrigeren Bußgeld, einem Wegfall des Fahrverbots oder zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Steht der Vorwurf der Unfallflucht oder der Trunkenheit am Steuer im Raume, ist rasches fachkundiges Handeln erforderlich, um den Verlust des Führerscheins abzuwenden. Ist es bereits zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis gekommen oder wird der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben, kann die Wiedererlangung des Führerscheins mit Hilfe eines Fachanwalts oftmals erleichtert und beschleunigt werden.